Beratungsstelle für die Bildungsprämie

++++AKTUELLER HINWEIS AB 01. JANUAR 2022:+++++
Dieses Förderprogramm wurde seitens des Bundes mit Ablauf des Jahres 2021 eingestellt. Wir können deshalb im Jahr 2022 bis auf Weiteres keine Beratungen zu dem Förderprogramm geben. Sie können sich aber für etwaige alternative Fördermöglichkeiten an Herrn Basel wenden - Tel. 07181 - 2007 - 33 oder per Mail an basel@vhs-schorndorf.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängerte das erfolgreiche Projekt mit der 3. Förderphase ab Juli 2014. Am 01.07.2017 trat die überarbeitete Richtlinie des Bundesprogramms Bildungsprämie in Kraft. Die folgenden Informationen spiegeln diesen Richtlinienstand in wesentlichen Teilen wider. Die Volkshochschule Schorndorf ist weiterhin Beratungsstelle für diese Förderphase und kann pro Person im Kalenderjahr einen Prämiengutschein ausstellen. Für die Beantragung und Ausstellung existieren eine Reihe von Förderbedingungen. Sie können sich hierzu an der VHS bei Herrn Basel beraten lassen: Tel. 07181/2007-33. Für die auf dieser Website im Folgenden angebenen Informationen besteht keine Gewähr. Die umfassenden Informationen des Bundesprogramms erhalten Sie in unter www.bildungspraemie.info
Weitere Infos zur Bildungsprämie:
Sie sind erwerbstätig und möchten sich beruflich fortbilden? Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 Euro.
Der Prämiengutschein
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Seit Juli 2014 befindet sich die Bildungsprämie in der dritten Förderphase.
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle.
Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.
Förderbedingungen
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit gibt. Über die Website oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.
Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623 000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer Beratungsstelle.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte und Selbständige.
Nicht gefördert werden:
- Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende
- Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
Neue Richtlinien ab dem 01.01.2017:
Wenn Sie bereits früher einen Prämiengutschein erhalten haben, beachten Sie bitte, dass inzwischen neue Richtlinien seit dem 01.07.2017 existieren.
Ansprechpartner an der VHS Schorndorf:
Für Beratung und Unterstützung steht Ihnen an der VHS Schorndorf Herr Basel zur Verfügung - Tel.: 07181/2007-33